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15. August 2017

Der BEMD bei der AG intelligente Netze und Zähler im BMWI am 20.07.2017

Bei der Sitzung der AG intelligente Netze und Zähler im BMWI am 20.07.2017 in Berlin, wurde der BEMD mit seinen Interessen durch das Mitglied Herrn Sebastian Landgraf vertreten.
Nachfolgend erhalten Sie die Zusammenfassung der Sitzung.

  1. BMWi: Aktuelles, Termine, Sitzungsthemen etc.
  2. Vortrag (ZVEI): „Flexibilitätsmanagement“
  3. Vortrag (BNetzA): „Flexibilität im Stromversorgungssystem"

Die nächsten Termine der "AG intelligente Netze und Zähler" der Plattform Energienetze sind:
17.08.2017, 26.10.2017, 14.12.2017

Schwerpunkte in diesen Terminen werden sein:
1. §14 EnWG
2. Umsetzung GDEW
3. Begleitung der BSI Roadmap

Herr Sauer (ZVEI) hat in einer kurzen Präsentation den Standpunkt des ZVEI zum Thema Flexibilitätsmanagement dargestellt. Die Folien werden im Nachgang zur Verfügung gestellt.

Hierbei wurden zwei Punkte herausgenommen:

  1. Nach ZVEI sollten für die Teilname am Flexibilitätsmanagement Anreize geschaffen werden. Der ZVEI kann sich hier die Reduzierung der Netzentgelt sowie die Reduzierung der EEG-Umlage vorstellen.
  2. Das Flexibilitätsmanagement sollte nach ZVEI nicht nur in der Niederspannung erfolgen sondern auch auf die Ebene Mittelspannung angewendet werden.

In der Diskussion zu TOP 2 musste nochmal klargestellt werden, dass das Gateway grundsätzlich nur für die Sichtbarkeit der EEG Anlage sorgt. Das Gateway wird grundsätzlich keine Steuerungsaufgaben übernehmen. Die Reduktion von Netzentgelten für die Teilnahme am Flexibilitätsmanagement ist grundsätzlich denkbar (so Kleemann)

Die BNetzA (Herr Daniel Schwarz, Herr Maik Wiesweg) stellte das Flexibilitätspapier der BNetzA vor.

Es wurde die Grundsätzliche Frage der Verantwortlichkeit diskutiert. -->Wer ist für das Schaffen netzdienlicher Flexibilität verantwortlich. --> der VNB oder der Anlagenbetreiben --> hier gab es keine einheitliche Meinung der AG

Weiterhin offene Fragen sind:

  1. Gibt es für die Flexibilität einen Kontrahierungszwang für den VNB
  2. Gibt es für die Flexibilität einen Kontrahierungszwang für steuerbare Verbraucher
  3. Wie sieht die Art und Höhe der Vergütung von Flexibilität aus
  4. Wie wir mit paralleler Vermarktung unterschiedlicher Flexibilitäten umgegangen
  5. Wie Erfolgt die bilanzierung von Flexibilität