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3. August 2017

DSGVO: Wirtschaft wünscht sich mehr Spielraum für die Datennutzung

Hamburg (ots) - Die Unternehmen in Deutschland wollen mehr in die Nutzung verfügbarer Daten investieren. Jeder zweite Entscheider spricht sich deshalb für eine Lockerung der Zweckbindung bei der Erhebung und Verwendung von Daten aus. Im Gegenzug für den größeren rechtlichen Spielraum ist jedes vierte Unternehmen bereit, strengere technische und organisatorische Auflagen zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen. Das sind Ergebnisse der Studie "Potenzialanalyse Digital Security" von Sopra Steria Consulting. Für die Studie wurden im April 2017 insgesamt 205 IT-Entscheider aus Unternehmen ab 500 Mitarbeitern befragt.

Durch die Digitalisierung gelten Daten mittlerweile als der wichtigste Rohstoff der Wirtschaft. Mit den Möglichkeiten zur Verknüpfung gewinnen Unternehmen unter anderem Ideen und Erkenntnisse für neue Produkte, und sie verbessern Kundenservice und Werbestrategien. Der Internetkonzern Google hat in den USA beispielsweise Zugriff auf anonymisierte Daten von Kreditkartentransaktionen, um Online- und Offlinedatenwelt zusammenzuführen. Zudem wird durch den Fortschritt auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz künftig Arbeit verstärkt durch Algorithmen übernommen. Diese vollautomatisierten Verfahren leben ebenfalls vom selbstständigen Sammeln und Zusammenführen von Daten.
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Hoffen auf DSGVO-Öffnungsklauseln

Der Wunsch nach einer Modernisierung im Datenschutz wird vor allem aus der Chefetage geäußert. Rund 60 Prozent der Manager der oberen Führungsebene sind für eine Lockerung der Zweckbindung. Davon sind 29 Prozent bereit, künftig zusätzliche IT-Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen - beispielsweise in Form von Datenschutzaufklärung der Mitarbeiter, weniger fehleranfälligen Abläufen und speziellen Tools, die bei der datenschutzkonformen Datenverarbeitung unterstützen.

Viele Entscheider hoffen auf eine Öffnung der ab Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie befürworten die Anpassung von der strengen Zweckbindung der Datenverarbeitung hin zu einer mehr zweckkompatiblen Verarbeitung. Die Regelung gibt Unternehmen und Behörden mehr Möglichkeiten, einmal erhobene Daten auch für ähnliche Zwecke zu verwenden als ursprünglich vorgesehen. Die DSGVO enthält insgesamt 70 Öffnungsklauseln, die dem deutschen Gesetzgeber Spielraum zu eigener Ausgestaltung lassen. Unklar ist, inwieweit das Bundesinnenministerium diesen nutzt.
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Über die Studie:
Für die "Potenzialanalyse Digital Security" wurden im Auftrag von Sopra Steria Consulting im April 2017 mehr als 200 (n=205) IT-Entscheider aus Unternehmen ab 500 Mitarbeitern aus den Branchen Banken, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister, Energieversorger, Automotive, sonstiges Verarbeitendes Gewerbe, Telekommunikation und Medien, Öffentliche Verwaltung befragt. Explizit ausgeschlossen wurden Beratungsunternehmen und Anbieter von IT-Lösungen.