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15. August 2012

Ausschreibung des BMWi zur Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler

EU-rechtliche Vorgaben zum Einsatz "intelligenter" Energiemesssysteme verpflichten die EU-Mitgliedsstaaten, intelligente Messeinrichtungen (also sogenannte Messsysteme oder Smart Meter) großflächig einzuführen. Allerdings ist die Verbreitung der Messsysteme von den wirtschaftlichen Erwägungen jedes einzelnen Landes abhängig. Sofern die Kosten-Nutzen-Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie positiv ausfällt, sollen bis zum Jahr 2020 mindestens 80 Prozent der Verbraucher mit "intelligenten" Messsystemen ausgestattet werden.

Diese Kosten-Nutzen-Analyse wurde nun vom Bundeswirtschaftsministerium ausgeschrieben. Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.