15. Oktober 2024
Stellungnahme des BEMD e.V. zur Umsetzung des 24-h-Lieferantenwechsels: Die Energiemarktdienstleister wickeln einen sehr hohen Anteil der Marktprozesse der Energiewirtschaft für die Versorger in Deutschland ab
Seit dem letzten Jahr sind die Energiemarktdienstleister mit der Umsetzung des 24-h-Lieferantenwechsels beschäftigt. Um die hohen Anforderungen an unsere Kunden durch die Energiewende sowie die notwendige Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und weiteren regulatorischen Themen zu erfüllen, bedarf es seit Jahren den höchsten Einsatz aller Beteiligten. Der anstehende 24-h-Lieferantenwechsel greift sehr tief in die bisherigen erprobten und bruchsicheren Prozesse und Arbeitsweisen unserer Mitgliedsunternehmen ein. Das Ziel unserer Mitglieder ist, die Qualität auch weiterhin auf höchstem Niveau zu halten. Widersprüchliche Umsetzungsfristen sowie instabile und nicht sichere Prozesse – insbesondere in der Marktkommunikation – müssen unbedingt vermieden werden.
n §20a Abs.2 EnWG und in der EU RiLi 2019/944 ist eine Umsetzung der 24-h-Lieferantenwechsels bis spätestens 01.01.2026 vorgeschrieben, während die BNetzA in der BNetzA-Festlegung BK6-22- 024 vom 21.03.2024 („LFW24“) die Umsetzungsfrist auf den 04.04.2025 versetzt hat. Dieser Beschluss wurde am 21.03.2024 veröffentlicht. Die Umsetzung sowie die Frist sorgen für eine hohe Komplexität und eine hohe Unsicherheit für die Marktpartner. Die Umsetzung gestaltet sich sehr schwierig: sowohl bei den Systemanpassungen als auch in vielen Kundencentern arbeiten die Mitarbeitenden an ihren Belastungsgrenzen
Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) e.V. umfasst ein Netzwerk von ca. sechzig Mitgliedsunternehmen und Innovationspartnern und repräsentiert damit einen Großteil der in Deutschland tätigen Unternehmen im Bereich der Energiemarktdienstleistungen. Genau diesen Unternehmen fällt derzeit die Aufgabe zu, den Lieferantenwechsel umzusetzen. Hervorzuheben sind die Aktivitäten rund um den Smart-Meter-Rollout, die neuen Prozesse für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG), die Umstellung auf den AS4-Datenaustausch für Strom oder die Einführung der Lokationsbündelstrukturen zum 01.10.2024. Dazu waren die Energiemarktdienstleister bis vor kurzem noch mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen ausgelastet. Hinzukommt, dass sich fast alle Unternehmen, die mit SAP-Systemen arbeiten, in komplexen Transformationsprojekten befinden.
Die erforderliche Fokussierung auf die 24-h-Lieferantenwechsels (LFW24)-Umsetzung führt zu Ressourcenkonflikten mit anderen IT-Projekten: Die Umstellung auf den AS4-Datenaustausch im Gas, die Einführung dynamischer Tarife, die weitere Umsetzung des §14a EnWG ( steuerbare Verbrauchseinrichtungen) oder die E-Rechnung, um nur die wichtigsten zu nennen.
Forderung des BEMD e.V.: Fristverlängerung und kurzfristig Klarheit schaffen
In den letzten Wochen zeichnet sich immer stärker ab, dass viele Akteure bei der Umsetzung des 24- h-Lieferantenwechsels bis zum 04.04.2025 an ihre Grenzen kommen. Ein funktionierender Energiemarkt setzt voraus, dass alle Beteiligten die neuen Prozesse beherrschen. Selbst wenn ein Unternehmen alle Anforderungen bis zur gesetzten Frist umgesetzt hat, ist es beim Datenaustausch auf andere Marktpartner angewiesen. Wir sehen erhebliche Risiken, dass eine unvollständige, fehlerhaft oder verzögerte Umsetzung der neuen Prozesse zu erheblichen Prozessstörungen, Datenfehlern und damit wirtschaftlichen Schäden bei allen Beteiligten, nicht zuletzt auch bei den Kunden, führen kann. Vor allem die Netzbetreiber haben prozessual ziemliche „Umbauarbeiten“ beim UTILMD-Prozess, da sie die nun massiv „angereicherte“ Anfrage des (Neu-)Lieferanten auf Ebene der einzelnen Parameter prüfen und beantworten müssen. Leider gibt es in diesem Fall (aktuell) keine Rückfallebene. Es wäre durchaus möglich gewesen, für eine Übergangszeit beispielsweise ein vereinfachtes Protokoll mit Leerbelegungen zuzulassen. Die Ebene der Übertragung, Verschlüsselung, Protokollsteuerung und Formatkonvertierung ist einigermaßen gelöst, da hier mehrere Anbieter Lösungen anbieten – zum Testen auch deutlich vor dem 1.April, nämlich zu Anfang Januar. Die Umsetzung des 24-h-Lieferantenwechsels ist auch mit vielen Chancen verbunden: Höhere Automatisierung und größere Robustheit der Prozesse bieten Vorteile für alle Marktteilnehmer. Damit LFW24 ein Erfolg wird, braucht die Branche mehr Zeit.
Über den BEMD
Der BEMD vertritt die Interessen der Energiemarktdienstleister gegenüber Gremien, Verbänden und dem Gesetzgeber zu laufenden Entscheidungsverfahren und stellt eine entsprechende Informationsplattform zur Verfügung. Ob es um Qualitätsstandards, Prozessabläufe oder gesetzlich verordnete Pflichten geht, der BEMD engagiert sich für einen Markt, in dem Energiemarktdienstleister und Energieversorgungsunternehmen gemeinsam Erfolge erzielen können. Das Spektrum der Mitglieds- und Innovationspartnerunternehmen reicht von Abrechnungs- und Zählergesellschaften, Beratern, Call Centern, Forderungsmanagern, IT-Dienstleistern bis hin zu Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Mehr zum BEMD: www.bemd.de