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16. Oktober 2013

4. Sondersitzung der AG Intelligente Zähler und Netze zur Kosten-Nutzen-Analyse Smart Metering im BMWi – BEMD unterstützt die Forderungen

Vor ca. 90 Teilnehmern tagte in einer weiteren Sondersitzung die AG Intelligente Zähler und Netze des BMWI zum Thema Rollout intelligenter Zähler bzw. Messsysteme; vom BEMD waren die Geschäftsführung durch Herrn Briese sowie Herr Bonin und Herr Pyras vertreten, die in einem separaten Gespräch exklusive Informationen zum weiteren Vorgehen des Gesetzpaketes erhielten.

Bei der Anhörung im BMWi ging es im Kern um die Finanzierung des Intelligenten Messwesens. Betrachtet wurden in der Kosten-Nutzen-Analyse (Gutachter: Ernst & Young) nur die direkten Kosten des Rollouts und die Betriebskosten im Zeitraum von 2014 bis 2022. In dieser Zeit liegt das Kostenvolumen lt. Ernst & Young bei 9,4 Mrd. € plus Finanzierungskosten in Höhe von 1 Mrd. € , also 10,4 Mrd. € (ausschließlich Stromzähler). Wie diese über welche Modelle und Ausgleichsmechanismen finanziert werden sollen, wurde in verschiedenen Varianten vorgestellt und diskutiert.

In der bisher favorisierten Finanzierungsvariante 6 werden auf die Letztverbraucher folgende Kosten für den Betrieb von Messeinrichtungen zukommen:

(1) Intelligente Messsysteme:

(a) Pflichteinbaufälle größer 6.000 kWh = 72 € pro Jahr,

(b) Pflichteinbaufälle kleiner 6.000 kWh = 55 € pro Jahr,

(2) Intelligente Zähler = 42 € pro Jahr.

Der Systembeitrag für alle Letztverbraucher beträgt 8 €, die in den oberen Kostenblöcken bereits enthalten sind. Eigentlich sind im SLP-Bereich Messkosten unabhängig von der verbrauchten Menge am Zähler. Daher handelt es sich bei dem Vorschlag des Gutachters um einen Kompromiss aus Zumutbarkeit und Kostenverursachung.

Unabhängig von dem heutigen volkswirtschaftlichen Fokus gab es kritische Diskussionen rund um die Sicherheit der Kommunikation des intelligenten Zählers mit dem avisierten, abgesetzten Display, bei dem das Schutzprofil offenbar nicht zum Einsatz kommt. Außerdem gibt es eine weitere Menge von Fragen und Forderungen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens bearbeitet werden sollen:

  1. Die weitere konsequente Durchsetzung des liberalisierten Messwesens – und damit entsprechender Modelle für den grundzuständigen MSB (gMSB) und den „dritten“ oder wettbewerblichen MSB. Die bisher vorgestellten Varianten wurden in der Diskussion als nicht tauglich bzw. marktkonform bewertet.
  2. Der Umfang und die Realisierung der Energieeffizienz-Potenziale – auch durch die intelligente Messtechnik – ist nach wie vor umstritten; da die Auswirkungen zumindest indirekt mit der Finanzierung des Rollouts zusammenhängen, müssen hier realistische, an vorhandenen Erfahrungen orientierte, realistische Annahmen getroffen werden.
  3. Der Systembruch, weitgehend regulierte Entgelte für einen eigentlich marktwirtschaftlich ausgerichteten Prozess vorzusehen, sollte vermieden werden, auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Strukturen (städtisch/ländlich, Energieversorgerspezifisch usw.).
  4. Insgesamt ist es erforderlich, eine noch genauere Definition der Begrifflichkeiten wie z. B. Abrechnung, Kunde/Letztverbraucher zu erreichen, da dies entscheidend ist – bspw. bei der Frage, was eine Abrechnung denn nun beinhaltet.
  5. Die Diskussion insbesondere der Finanzierungsfragen in kleiner Runde wurde von den Teilnehmern kritisiert; eine Einbindung der Branche – ähnlich dem heutigen Termin – wird als notwendig erachtet.

Der BEMD unterstützt diese Forderungen.

In einem Gespräch zwischen Herrn Kleemann und dem BEMD (Herr Briese, Herr Pyras, Herr Bonin) wollte sich der Referatsleiter nicht auf einen Zeitplan für sein in Aussicht gestelltes Verordnungspaket festlegen. Er hält aber die erste Hälfte des kommenden Jahres für möglich und wies darauf hin, dass das Verordnungspaket abgerundet von Kabinett, Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss und dazu ein möglichst vollständiges Paket auf einmal eingebracht und durchgesetzt werden sollte.

In einer letzten (dann fünften) Sitzung sollen am 05.11.2013 alle restlichen Fragen und offene Punkte geklärt werden. Dabei besteht für den BEMD die Möglichkeit, eine Wortmeldung bzw. Änderungsvorschläge anzuzeigen und einen slot zu erhalten. Gerne können Sie Ihre Fragen, Anmerkungen, Einwände, Gegenvorschläge, Diskussionsbeiträge u.ä. an uns senden; wir werden diese ggf. zusammenfassen und – ggf. vorab – an Herrn Kleemann/das BMWi herantragen. Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen an die Geschäftsstelle (geschaeftsstelle(at)bemd.de).