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20. Oktober 2014

Smart Metering: BEMD fordert Augenmaß und Zumutbarkeit

Am Freitag, den 10.10.2014, fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Sondersitzung der AG Intelligente Netze und Zähler anlässlich der bereits im vergangenen Jahr veröffentlichten Kosten-Nutzen-Analyse Smart Metering statt. Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister BEMD e.V. war dort auch vertreten, um bei den weiteren Maßnahmen (wie bspw. dem Verordnungspaket) auf die Belange der Energiemarktdienstleister hinzuweisen und deren Erfahrung einfließen zu lassen.

Bereits in der vergangenen Woche fand eine Fachtagung des BEMD in Berlin statt, bei der auch Alexander Kleemann, Referent Netzregulierung im BMWi, referierte (siehe auch BEMD-Forum „IT-Trends“ am 1. Oktober 2014). Dabei kamen verschiedene Schwierigkeiten zur Sprache, bspw. die unverhältnismäßig hohen Sicherheitsanforderungen an den zukünftigen Smart Meter-Betrieb und die Unklarheiten der zeitlichen Umsetzung.

Daher fordert der BEMD:

  1. Stufenweise Abschaffung der Standardlastprofile, die immer wieder zu Ungenauigkeiten und Zusatzaufwand führen
  2. Fertigstellung und Verabschiedung des Verordnungspakets, dabei:
    • Eindeutige und schnelle Festlegung der kWh-Grenze
      • gemäß KNA, aktuell entspricht dies 6.000 kWh
      • Effekte sind zu messen, dann ist die kWh-Grenze ggf. anzupassen
    • Nutzung wettbewerblicher Instrumentarien, z. B. Ausschreibungen
    • Anforderungen mit Augenmaß und Zumutbarkeit
      • Diskussion des Sicherheitsstandards (höher als Kreditkartenniveau(EAL 3)?)
      • Klare und zügige Abarbeitung des Rollouts beschließen
      • Fristsetzung so, dass Umsetzung realistisch ist (und damit von Marktteilnehmern auch ernst genommen wird)
      • Sicherstellung der Zumutbarkeit auch für Verbraucher, um öffentliche Diskussion und Wahrnehmung positiv zu gestalten
      • Denkweise bereits jetzt schon spartenübergreifend
  3. Verordnungspaket jetzt verabschieden!
    • 1. Referentenentwurf Verordnungen noch 2014
    • Abschluss/Verabschiedungen der Verordnungen im I. Quartal 2015 unter Einbindung der wesentlichen Branchenvertreter (BEMD)