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27. Oktober 2015

Umlagen verteuern Strombezug in 2016 –Trend zu steigenden Netzkosten

Mit der gestrigen (26.10.2015) Bekanntgabe des künftigen KWK-Aufschlags haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sämtliche vertriebs- und abrechnungsrelevanten Umlagen und Aufschläge für 2016 unter www.netztransparenz.de veröffentlicht. Wie eine Beispielrechnung für Stromverbraucher im niedrigeren Verbrauchssegment ergibt, erhöhen sich die zusätzlich zu den Netzentgelten zu entrichtenden Kosten (netto) insgesamt um bis zu 0,6 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Während aller Voraussicht nach ab dem kommenden Jahr keine Umlage für abschaltbare Lasten mehr erhoben wird, haben die EEG-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Paragraph-19-Umlage gemäß StromNEV und der KWK-Aufschlag eine kostentreibende Wirkung auf den Strompreis von Kleinverbrauchern. Infolge des noch nicht abgeschlossenen Novellierungsprozesses zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, so dass die ÜNB für die Offshore-Haftungsumlage und den KWK-Aufschlag sowohl indikative Werte* gemäß der zu erwartenden KWK-Novelle als auch Werte nach Maßgabe des derzeit gültigen KWKG (2012) veröffentlicht haben. Je nach Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ergeben sich zwei unterschiedliche Szenarien.

Für einen Stromkunden mit Jahresverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh steigen die Umlagen 2016 mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle (indikatives Szenario) insgesamt um 0,6 ct/kWh (netto). Das entspricht im Vergleich zu 2015 einer Verteuerung um rund 9 Prozent (%). Mit anderen Worten muss ein Beispielkunde netto künftig 21 Euro pro Jahr (€/a) bzw. 24,99 €/a (brutto) mehr bezahlen. Gemäß aktuellem KWKG (altes Szenario) beliefe sich die Umlagenerhöhung nur auf 0,535 ct/kWh (ca. +8 %). Damit würde der Beispielkunde 18,73 €/a (netto) bzw. 22,28 €/a (brutto) mehr als im laufenden Jahr entrichten müssen.

Auf Stromverbraucher und Vertriebe kommen nach Erhebungen der GET AG in 2016 größtenteils veränderte Netznutzungskosten in der Niederspannung zu. Bezogen auf eine Analyse bereits erfasster vorläufiger Preisblätter (damit ist etwa ein Anteil der Netzbetreiber von 96 Prozent in der Fläche abgedeckt) zeigt sich für SLP-Kunden mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh in Niederspannung, dass die Mehrheit der Netzbetreiber die Entgelte nach oben angepasst hat. Bezogen auf die vorläufig für 2016 erfassten Preisinformationen ergibt sich eine durchschnittliche Kostensteigerung um 0,235 ct/kWh (netto) bzw. 3,5 % auf rund 6,865 ct/kWh (netto) im Mittel. In etwa jedem zweiten Netzgebiet steigen damit die Kosten für die Netznutzung um mehr als 3 Prozent. Spitzenreiter ist die KWH Netz GmbH (Bayern) mit einer Kostensteigerung um rund 40 %. Hingegen sinken Kosten in jedem zehnten Netzgebiet um mehr als 3 Prozent. Die Kostenentlastung für den Beispielkunden fällt bei der Netzbetrieb Hirschberg GmbH & Co. KG (Baden-Württemberg) mit rund 31 % am stärksten aus. Wie in den letzten Jahren gilt der Vorbehalt nachträglicher Änderungen zum Jahreswechsel, da die Netzbetreiber die Preisinformationen nur unter Vorbehalt veröffentlicht haben.

Es bleibt also im Einzelfall zu klären, wie sich der preistreibende Effekt steigender Umlagen zur veränderten Netzkostensituation verhält. Energievertrieben steht mit diversen Tools und topaktuellen Daten der GET AG das notwendige Rüstzeug zur Verfügung, um sowohl die neuen Umlagen als auch die lokal veränderte Kostensituation in 2016 für die Kalkulation von Tarifen zu berücksichtigen.

*Die ÜNB gehen davon aus, dass die Gesetzesnovelle zum KWKG bis Ende des Jahres 2015 verabschiedet werde und das "neue" Gesetz ab 01.01.2016 umgesetzt werden könne. Es seien also die indikativen Werte für die Umlagen anzusetzen. Die zusätzlich nach derzeitigem KWKG veröffentlichten "alten" Aufschläge dienten zur Wahrung der Anforderungen aus dem gültigen Gesetz und stellten eine Rückfallposition dar, falls die KWKG-Novelle wider Erwarten nicht in Kraft treten sollte.