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18. Dezember 2015

Bundesrat möchte Einführung intelligenter Stromzähler verbessern

In seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 nahm der Bundesrat umfangreich zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende Stellung. Unter anderem möchte er die dort vorgesehene Speicherfrist für Energieverbrauchswerte von 24 auf 12 Monate verkürzen - dies sei im Sinne des Datenschutzes.

Endverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 6 000 Kilowattstunden sollten zudem die Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können. Bei privaten Energieverbrauchern soll bereits die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen nur auf freiwilliger Basis geschehen.

In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.
Quelle: TOP 33B, Stand: 18.12.2015