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10. Juni 2016

Der BEMD beim dritten Forum Marktkommunikation der BNetzA – Die Digitalisierung kommt!

Am 08.06.2016 fand in Bonn unter Federführung der Bundesnetzagentur das „dritte Forum Marktkommunikation“ unter Beteiligung des BEMD statt.

Zur Erinnerung:
Im nun kurz vor der Verabschiedung stehenden MsbG*-Entwurf werden für die Branche einschneidende Regularien definiert, um die Digitalisierung der Energiewende einzuläuten.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist das „Interimsmodell“, in dem die Grundvoraussetzungen und Prozessvorgaben für die Übergangszeit von 2017 bis 2019 bis hin zum endgültigen Zielmodell ab 2020 definiert werden.
Bei dem Forum wurden die vorgestellten Prozessentwürfe für die Übergangszeit diskutiert, denn deren Design wird die Grundlage des nun anstehenden Festlegungsverfahrens der Bundesnetzagentur. Eines der Kernziele der Marktprozess-Umgestaltung war, die notwendigen Anpassungen so minimalinvasiv wie möglich sowie zum nachhaltigen Nutzen des Kunden durchzuführen.

Highlights der ab 2017 bevorstehenden Neuordnung sind unter anderem die Verwendungsmöglichkeit von Lastgängen auch bei Kunden deutlich unter 100.000 kWh Jahresverbrauch, was in der Produktgestaltung für den Kunden völlig neue Möglichkeiten bietet. Die Wahlmöglichkeit des Bilanzierungsverfahrens beim Einsatz eines intelligenten Messsystems bietet dem Lieferanten künftig nachhaltig neue Möglichkeiten hinsichtlich der Optimierung seines Portfolios sowie bei der Beschaffung.

Kein Licht ohne Schatten, die Möglichkeit rückwirkender Ein- und Auszüge innerhalb der GPKE wird zum Start des Interimsmodelles ebenso wegfallen wie die bisher praktizierte unverschlüsselte Übermittlung von Messwerten im Datenaustausch zwischen den Marktpartnern.

Die Anpassung etablierter Prozesse, der notwendige Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen und vieles mehr wird die Branche über alle Marktrollen hinweg vor große Herausforderungen stellen.
Solch gravierende Anpassungen hinterlassen ihre Spuren, denn der ursprünglich für Juni 2017 geplante Starttermin für das Interimsmodell verschiebt sich nach derzeitigen Überlegungen wahrscheinlich auf den Oktober 2017.

Alle Marktakteure sind aufgerufen, die gewonnene Zeit zu nutzen……

*Messstellenbetriebsgesetz