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8. Juli 2016

Die Digitalisierung der Energiewende

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzen wir das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland und ermöglichen so die digitale Infrastruktur für eine erfolgreiche Verbindung von über 1,5 Millionen Stromerzeugern und großen Verbrauchern. Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Datenschutz wird dabei ganz groß geschrieben - wir haben die anspruchsvollsten Regeln in Europa eingeführt.

Zentrale Aspekte des Gesetzes:

  • Kosten und Nutzen werden sinnvoll in Einklang gebracht:
    Die neuen Regeln schaffen ein ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen des Einbaus und Betriebs intelligenter Messsysteme. Dazu gibt es eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen. Diese stellen sicher, dass die Kosten den erwarteten Nutzen nicht übersteigen. Der Einbau intelligenter Messsysteme wird darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen übernehmen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle, kleinere Stromverbraucher folgen später. Die in den verbrauchsstarken Gruppen gemachten Erfahrungen können dann dafür genutzt werden, Erfahrungen auch für den Haushaltsbereich zu sammeln.
  • Technische Mindestanforderungen gewährleisten Datenschutz und Datensicherheit:
    Das Gesetz schafft neue verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten (PDF: 65 KB). Diese wurden im Auftrage des BMWi vom BSI gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur sowie der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht. Sie beinhalten einen technischen Standard für ein "privacy by design". Das Gesetz enthält außerdem detaillierte Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So wird einerseits ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits können sämtliche Daten, die für die Energieversorgung zwingend erforderlich sind, von den jeweils berechtigten Akteuren genutzt werden.