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16. September 2016

BNetzA eröffnet Festlegungsverfahren Messwesen/Mako – BEMD-Meinung gefragt

Die Beschlusskammern 6 (Strom) und 7 (Gas) haben am 12.09.2016 ihre Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation im Energiemarkt an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende eröffnet: Am 2. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (BGBl. I, S. 2034) in Kraft getreten. Es setzt in Artikel 1 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, das umfangreiche Vorgaben zum Einsatz von Messtechnik im deutschen Energiemarkt und zur Kommunikation der Messwerte zwischen den Marktakteuren trifft. Das MsbG ersetzt zugleich die §§ 21b-21i Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV). Die Gesamtheit der Vorgaben im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wirken sich umfangreich auch auf die gesetzlichen Grundlagen aus, die der heute praktizierten elektronischen Marktkommunikation zugrunde liegen.

In diesem Zusammenhang richtete sich die BNetzA auch an den BEMD bzgl. einer Konsultation. Dabei werden die Mitglieder des BEMD dazu aufgerufen, die Anpassungen der Vorgaben zu kommentieren, Einsendeschluss hierzu ist der 11.10.2016. Die Geschäftsstelle hat die entsprechenden Dokumente auf der homepage abgelegt; die Arbeitsgruppe „Digitalisierung“ wird sich um die Bearbeitung und Erstellung kümmern. Weiter Interessierte, die noch nicht in der Arbeitsgruppe aktiv sind, aber gerne mitwirken wollen, wenden Sich bitte an die Geschäftsstelle oder direkt an die Arbeitsgruppe (Herr Bonin, Herr Pyras).