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10. September 2016

Vorteile für Gasversorger: VOLTARIS erlangt Instandsetzungsbefugnis für Gas-Messgeräte

Die zuständige Eichaufsichtbehörde des Saarlandes hat der VOLTARIS GmbH, Standort Merzig, eine Instandsetzerbefugnis erteilt. Seit Ende August dürfen elektronische Zustandsmengenumwerter, Temperaturmengenumwerter und elektronische Höchstbelastungsregistriergeräte von VOLTARIS instandgesetzt werden. Durch diese Dienstleistungen unterstützt sie die zuständige Eichaufsichtbehörde bei der Ausführung der hoheitlichen Verpflichtungen im Bereich der Marktüberwachung nach Reparatur oder Justierung von Gasmessgeräten, die der Eichpflicht unterliegen.

Gem. einer besonderen Befugnis nach §54 Mess- und Eichverordnung (MessEV) darf VOLTARIS nach der Reparatur bzw. Justierung das Instandsetzerkennzeichen SL 072 anbringen. Grundlagen dieser Befugnis sind die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und sachkundiges Personal. Gleich vier Mitarbeiter der VOLTARIS haben im Juli die Schulung „Befugniserteilung für Instandsetzungsbetriebe“ erfolgreich absolviert.

Der große Vorteil der neuen Dienstleistung für Gasversorger: Mit dem von VOLTARIS angebrachten Instandsetzerkennzeichen kann das Gerät bis zur Eichung weiter verwendet werden.

Über die Instandsetzer-Tätigkeiten hinaus unterstützt VOLTARIS bei der Eichung – mit den vorgehaltenen Prüfmittel und dem Expertenwissen der Mitarbeiter. Damit müssen Gasversorger nicht selbst den Mitwirkungspflichten bei der Eichung nach § 33 MessEV nachkommen – was Zeit und Geld sparen kann.