19. September 2016
EU-Kommission stellt Energiewirtschaft vom Vergaberecht frei
Die EU-Kommission hat am 17. September 2016 auf Freistellung der Energiewirtschaft vom Vergaberecht entschieden und damit eine erhebliche Erleichterung für die Branche bei Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasvertrieb geschaffen. Ab sofort sind alle Aufträge, die zum Zwecke des Vertriebs von Strom und Gas an Letztverbraucher in Deutschland vergeben werden, vom EU-Vergaberecht freigestellt. Mit der Entscheidung entfallen für die betroffenen Unternehmen kosten- und zeitintensive Verfahren und Prüfungen bei der Vergabe von Aufträgen.
Konkret umfasst die Freistellung beispielsweise folgende Leistungen:
- Callcenter-Leistungen,
- vertriebsbezogene IT-Dienstleistungen und Software,
- Portfoliomanagementsysteme,
- Leistungen von Sales Promotion Agenturen,
- Abrechnungsdienstleistungen,
- Forderungsmanagement und Inkassowesen,
- Beratungsleistungen zu Produkten und zur Tarifgestaltung,
- Leistungen von Agenturen im Bereich Social Media,
- Leistungen von Agenturen im Bereich klassische Werbung,
- Print-Dienstleistungen, Beratungsleistungen von Agenturen im Bereich Corporate Design / Marketing,
- vertreibsbezogene Brief-/Postdienstleistungen,
- Leistungen von auf Aufbau, Gestaltung und Betreuung von Messeeinrichtungen / Messeständen spezialisierten Anbietern.