Ihre erste Adresse für Energie­markt­­dienst­­leistun­­gen

19. September 2016

EU-Kommission stellt Energiewirtschaft vom Vergaberecht frei

Die EU-Kommission hat am 17. September 2016 auf Freistellung der Energiewirtschaft vom Vergaberecht entschieden und damit eine erhebliche Erleichterung für die Branche bei Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasvertrieb geschaffen. Ab sofort sind alle Aufträge, die zum Zwecke des Vertriebs von Strom und Gas an Letztverbraucher in Deutschland vergeben werden, vom EU-Vergaberecht freigestellt. Mit der Entscheidung entfallen für die betroffenen Unternehmen kosten- und zeitintensive Verfahren und Prüfungen bei der Vergabe von Aufträgen.

Konkret umfasst die Freistellung beispielsweise folgende Leistungen:

  • Callcenter-Leistungen,
  • vertriebsbezogene IT-Dienstleistungen und Software,
  • Portfoliomanagementsysteme,
  • Leistungen von Sales Promotion Agenturen,
  • Abrechnungsdienstleistungen,
  • Forderungsmanagement und Inkassowesen,
  • Beratungsleistungen zu Produkten und zur Tarifgestaltung,
  • Leistungen von Agenturen im Bereich Social Media,
  • Leistungen von Agenturen im Bereich klassische Werbung,
  • Print-Dienstleistungen, Beratungsleistungen von Agenturen im Bereich Corporate Design / Marketing,
  • vertreibsbezogene Brief-/Postdienstleistungen,
  • Leistungen von auf Aufbau, Gestaltung und Betreuung von Messeeinrichtungen / Messeständen spezialisierten Anbietern.