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28. Oktober 2011

Festlegung zur Anpassung von GPKE und GeLi Gas - BK6-11-150 und BK7-11-075

die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben mit Festlegungen vom heutigen Tage die Regelungen zum Lieferantenwechsel im Strom- und Gassektor neu gestaltet. Die Festlegungen sehen weitgehend inhaltsgleiche Regeln für den Strom- und den Gassektor vor und richten sich nicht nur an Netzbetreiber, sondern auch an Strom- und Gashändler sowie an Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Energiesektor.

Die Kammerentscheidungen dienen vor allem dazu, die Fristen für den Lieferantenwechsel zu verkürzen und damit die Neuregelung des § 20a EnWG
2011 umzusetzen. Die bislang geltenden Festlegungen der GeLi Gas und der GPKE werden insofern geändert (siehe dazu Anlage 1 zu den Festlegungen).
Ferner enthalten die Beschlüsse redaktionelle Folgeänderungen an den ebenfalls von den Beschlusskammern gemeinsam festgelegten Wechselprozessen im Messwesen (siehe hierzu Anlage 2 zu den Festlegungen).

Kernbestandteile der Neuregelung sind:

  • Abwicklung des Lieferantenwechsels in maximal drei Wochen ab Netzanmeldung,
  • Wechsel des Lieferanten auch untermonatlich zu jedem beliebigen Werktag möglich (Wegfall der Stichtagsbearbeitung)
  • Verschlankung des gesamten Prozessregimes (Streichung bisher vorhandener paralleler Prozessstrukturen)
  • Pragmatische Auflösung von Konfliktsituationen bei Lieferantenkonkurrenz.

Den Unternehmen wird zur Umsetzung der Festlegungen eine einheitliche Frist bis zum 01.04.2012 gewährt.

Die Beschlüsse werden gemäß § 73 Abs. 1a EnWG im Wege der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite (www.bundesnetzagentur.de) und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zugestellt. Einer förmlichen Einzelzustellung an die betroffenen Unternehmen bedarf es daher nicht.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Beschlüssen.